Für Unternehmen
Betriebliche Gesundheitsfoerderung
Betriebliche Gesundheitsfoerderung

„Jeder Arbeitgeber in Deutschland hat einmal pro Jahr die Moeglichkeit, einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag in Hoehe von maximal 500 Euro pro Mitarbeiter einzusetzen.“
Die Regelung basiert auf deutschem Steuerrecht (§3 Nr. 34 EStG, §52 Abs. 4c EStG).
Gesundheit und Wohlbefinden im Unternehmen zahlen sich aus
Massagen werden als wichtiger Bestandteil der Mitarbeitergesundheit praesentiert, die Wohlbefinden und Unternehmensleistung foerdern.
Angebote
- Event-Massagen: Fuer Gaeste, Geschaeftspartner und interne Teams zur Entspannung und positiven Aussenwirkung
Zielgruppen
- Mitarbeiter
- Kunden
- Geschaeftspartner
Vorteile fuer Unternehmen
- Krankentage-Reduktion
- Stressabbau
- Mitarbeiterzufriedenheit
- Leistungssteigerung
- Teamgeist
- Unternehmensidentifikation
- Betriebsklima
- Work-Life-Balance
Kontakt:
E-Mail: info@trinity-massage.de
Telefon: +49 1772 447 997
Instagram: @mobile.massage.ffm